Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in der Ortslage Niederbröl

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in der Ortslage Niederbröl


Prolog
Nachdem die Bürger jahrelang in einem intransparenten Verfahren zwischen den Beteiligten (Landesbetrieb Straßen NRW, Straßenverkehrsamt, Kreispolizeibehörde & Gemeindeveruraltung) hin- und hergeschoben wurden, hat die Gemeinde Nümbrecht laut Schreiben vom 05.03.2015 an Herrn Tillmann endlich einen ,,konkreten" Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h beim Straßenverkehrsamt gestellt. Dieser Vorgang soll nun im Gegensatz zur Vergangenheit transparent in der Nümbrechter Politik begleitet werden.


Deshalb stellt die WGHL-Fraktion folgenden Antrag mit den einzelnen Unterpunkten:


1.) Die Nümbrechter Politik ist mit allen im Rat vertretenen Fraktionen an der Behördenabstimmung
zwischen Gemeinde, Landesbetrieb Straßen NRW und Kreisbehörden
angemessen zu beteiligen.


2.) Der Landesbetrieb Straßen NRW soll im zuständigen Fachausschuss der Gemeinde Nümbrecht sein bisheriges Verhalten und seine fachliche Haltung zu dieser Problematik detailliert erläutern. Hierzu wird ein Vertreter der Niederlassung Gummersbach bzw. die Niederlassungsleiterin in den Ausschuss eingeladen.


3.) Den Bürgern der Gemeinde Nümbrecht, die verkehrstechnische Probleme in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld haben, ist ein lnformationszettel an die Hand zu geben, der ihnen klar erläutert, welche lnstitutionen für ihre Belange je nach Straßentyp (Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraße) zuständig sind, damit ein solcher jahrelanger lrrweg wie in Niederbröl nicht wieder vorkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Galunder

 

hier der Originalantrag

pdf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in der Ortslage Niederbröl

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